| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
I. Geltungsbereich, Allgemeines
(1) Diese allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Vereinbarungen, einseitigen Zusagen von hyperCMS wie generell sonstigen
Rechtshandlungen im Rahmen derartiger Beziehungen. Entgegenstehende
Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners gelten nicht, sofern hyperCMS der
Anwendbarkeit derselben nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.
(2)
Ein Verweis des Geschäftspartners auf seine eigenen AGB gilt nicht als
Zustimmung zur Anwendbarkeit derselben, möge diese auch angeschlossen sein und
das Vertragswerk unterfertigt werden. Aus dem Fehlen eines Vorbehaltes von
hyperCMS zur Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Geschäftspartners kann nicht auf eine Zustimmung geschlossen werden. Die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners müssen zu ihrer
Rechtsverbindlichkeit stets zusätzlich von hyperCMS unterfertigt
werden.
(3) Mündliche Erklärungen, Auskünfte, Empfehlungen,
Vereinbarungen oder sonstige Mitteilungen von hyperCMS sind nur verbindlich,
sofern diese in weiterer Folge schriftlich bestätigt werden. Sie bedürfen zu
ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch Geschäftsführer und/oder
Prokuristen in vertretungsbefugter Zahl.
II. Angebote,
Leistungsumfang
(1) Sämtliche Angebote von hyperCMS erfolgen
freibleibend.
(2) Der Geschäftspartner ist an allfällige Angebote
(insbesondere Bestellungen oder Aufträge) 30 Kalendertage gebunden. Eine
Bestellung oder ein Auftrag gilt dann als angenommen, wenn dieser von hyperCMS
schriftlich bestätigt wurde.
(3) Der jeweilige Leistungsumfang ergibt
sich aus einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(4) hyperCMS ist
berechtigt, den Leistungsumfang zu verändern. Änderungen des Leistungsumfanges
werden dem Kunden schriftlich, per Telefax, mittels E-Mail oder auf sonstige
technische Weise mitgeteilt. Unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum
Ende eines jeden Kalendermonats erlangen diese Änderungen Gültigkeit. Der
jeweilige Tarif für den von hyperCMS angebotenen Leistungsumfang ist aus dem
jeweils gültigen Tarifblatt bzw der Vereinbarung ersichtlich.
III. Preise
und Zahlung
(1) Die Leistungsentgelte und Preise (vereinfachend gemeinsam
„Preise“) von hyperCMS ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. Die Verrechnung
erfolgt je nach Vereinbarung, spätestens aber ab dem Tage der Bereitstellung der
Leistungen durch hyperCMS. Die Beträge sind sofort ohne Abzug zur Zahlung
fällig. Bei Dauerschuldverhältnissen erfolgt die Verrechnung monatlich im
voraus.
(2) hyperCMS ist berechtigt, die Preise mit zukünftiger Wirkung
zu verändern. Diese Preisänderungen werden dem Geschäftspartner schriftlich, per
Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Unter Einhaltung einer Frist von einem Monat
zum Ende eines jeden Kalendermonats erlangen diese Änderungen Gültigkeit. Dem
Geschäftspartner steht bei Preisänderungen, die 10 % über einer bloßen
Inflationsanpassung liegen, ein außerordentliches Kündigungsrecht binnen
Monatsfrist ab Verständigung von der Preisänderung zu.
(3) Die vom
Geschäftspartner an hyperCMS zu leistenden Zahlungen können mittels Lastschrift
aufgrund einer (gesonderten) Einzugsermächtigung von dem Konto des
Geschäftspartners durch hyperCMS angefordert werden.
(4) Bei Weigerung
der kontoführenden Stelle, die Lastschrift einzulösen oder einem aus sonstigem
Grunde dem Geschäftspartner zuzurechnenden Zahlungsverzug, werden Verzugszinsen
von 5 Prozentpunkten über dem 3-Monats-Euribor verrechnet. Der Geschäftspartner
ist weiters verpflichtet, durch den Zahlungsverzug oder die Geltendmachung
entstehende Kosten wie z.B. Mahnspesen, Inkassospesen und Rechtsanwaltskosten zu
ersetzen.
(5) Bei Zahlungsverzug des Geschäftspartners ist hyperCMS -
unbeschadet sonstiger Rechte - berechtigt, Leistungen und Lieferungen unter
Wahrung der noch offenen Lieferfrist zurückzubehalten oder nach Verstreichen
einer zweiwöchigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Geleistete Anzahlungen
verfallen in diesem Fall. hyperCMS erhält eine nicht minderbare
verschuldensunabhängige Vertragsstrafe in Höhe von 25 % des Gesamtauftragswertes
(brutto) oder bei Dauerschuldverhältnissen von sechs Monatsentgelten. Bei
Mischformen ist sinngemäß vorzugehen. Die Geltendmachung einer darüber
hinausgehenden Schadenersatzes bleibt unberührt.
(6) Gegen Forderungen
von hyperCMS kann durch den Geschäftspartner nicht aufgerechnet werden, es sei
denn die Forderung ist gerichtlich rechtskräftig festgestellt. Jede Zession
allfälliger Forderungen gegen hyperCMS durch den Geschäftspartner ist nur bei
ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von hyperCMS gültig und
wirksam.
(7) Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das
Eigentum an körperlichen Gegenständen (so auch Handbücher, Datenträger oder
Hardware) geht erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher Forderungen von
hyperCMS gegenüber dem Geschäftspartner auf Letztgenannten über.
Das
geistige Eigentum (Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte, sonstige Schutz-
oder Nutzungsrechte etc) verbleibt - soweit im einzelnen nicht ausdrücklich
schriftlich Gegenteiliges vereinbart wird - stets bei hyperCMS.
(8)
Soweit dem Geschäftspartner Rechte eingeräumt werden, sind diese - soweit nicht
ausdrücklich schriftlich anders vereinbart - nicht übertragbar und nicht
ausschließlich. Insbesondere ist der Geschäftspartner nicht berechtigt, das
Produkt oder Teile desselben ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von
hyperCMS entgeltlich oder unentgeltlich zu vermieten, verleihen, verleasen,
veräußern oder in welcher technischen Form auch immer gänzlich oder teilweise
Dritten zugänglich zu machen. Der Objektcode von Programmen darf außerdem nicht
disassembliert werden. Ebenso ist es untersagt, auf welche technische Art und
Weise auch immer, denselben oder Teile davon bzw die Programmlogik oder Teile
derselben, zu rekonstruieren. Unterlizenzen können gleichfalls nicht eingeräumt
werden.
IV. Vertragsdauer
(1) Soweit es sich um
Dauerschuldverhältnisse handelt und nichts anderes vereinbart wird, wird der
Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Geschäftspartnern
unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist schriftlich zum Ende eines
jeden Quartals aufgekündigt werden. Es gilt das Datum des
Poststempels.
(2) Aus wichtigem Grunde kann der Vertrag von beiden
Geschäftspartnern jederzeit aufgelöst werden. Als wichtiger Grund gilt
insbesondere, wenn ein Geschäftspartner seinen vertraglichen Verpflichtungen
trotz Setzung einer mindestens zweiwöchigen Nachfrist nicht nachkommt oder die
Leistungserbringung durch höhere Gewalt oder Einwirkungen Dritter, die mit
wirtschaftlich vertretbaren Mitteln nicht abgewehrt werden können, unmöglich
wird.
(3) hyperCMS ist insbesondere berechtigt, seine Leistungen unter
Aufrechterhaltung seiner Rechte aus dem Vertrag zurückzuhalten, wenn der
Geschäftspartner
a) Wartungen durch hyperCMS nicht zuläßt;
b) das
Produkt mißbräuchlich verwendet oder Störungen verursacht;
c) sonstige
Handlungen setzt, die der Geschäftspolitik von hyperCMS
entgegenstehen.
(4) Bei Beendigung des Vertrages werden vom
Geschäftspartner übergebene Datenbestände (mit Ausnahme solcher zur
Dokumentation und Nachvollziehung der Geschäftsbeziehung), insbesondere
EDV-technisch vom Geschäftspartner abgelegte Inhalte, gelöscht. Von hyperCMS
lizensierte Softwareteile bzw Programme oder Programmpakete sind
zurückzustellen. Bei einer Auflösung durch hyperCMS gem IV. (3) oder (4) gilt
III. (5) sinngemäß.
(5) hyperCMS ist berechtigt, soweit der Verdacht
eines Verstoßes gegen Bestimmungen dieser Vereinbarung vorliegt, die Einhaltung
dieser Bestimmungen durch eine zur Verschwiegenheit verpflichtete Person
überprüfen zu lassen. Der Geschäftspartner ist verpflichtet, dieser Person
Zugang zu allen Betriebsräumlichkeiten und EDV-Systemen zu verschaffen. Stellt
sich der Verdacht als unbegründet heraus, trägt hyperCMS die Kosten der
Überprüfung.
V. Datenschutz und Datensicherheit
(1) hyperCMS ist
berechtigt aber nicht verpflichtet, alle vom Geschäftspartner übermittelten
Daten, insbesondere von diesem im zur Verfügung gestellten Webspace abgelegte,
zu überprüfen, eine Entgegennahme, ein Ablegen, eine Verarbeitung, eine
Weiterleitung etc zu verweigern und die Daten zu löschen. Ebenso behält sich
hyperCMS das Recht vor, allfällige von Dritten (beispielsweise Vertragspartnern
des Geschäftspartners, Interessenten etc) abgelegte Daten zu löschen, eine
Weiterleitung oder eine Be- oder Verarbeitung zu verweigern. Jede Haftung von
hyperCMS für allfällige Datenverluste ist ausgeschlossen.
(2) Zur
Verrechnung, zum Betrieb und zur Aufrechterhaltung des technischen Standards,
zum Schutz der eigenen Rechner und zur Überprüfung der Gesetzmäßigkeit des
Verhaltens ist hyperCMS darüber hinaus berechtigt, in die abgelegten oder sonst
übermittelten Daten Einsicht zu nehmen, das Zugriffsverhalten zu dokumentieren
etc.
Der Geschäftspartner stimmt der Datenverarbeitung und -anwendung
seiner Daten zu. Ein Widerruf dieser Zustimmung für die Zukunft ist jederzeit
möglich. Bei Widerruf der Zustimmung werden allfällige Zugänge gesperrt und
enden Nutzungsrechte unverzüglich. hyperCMS behält (insbesondere auch im Rahmen
von Dauerschuldverhältnissen) seine vollständigen Entgeltansprüche bis zum
nächsten möglichen Kündigungstermin.
(3) hyperCMS ergreift alle technisch
zweckmäßigen und wirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen, um die bei hyperCMS
gespeicherten Daten gegen unberechtigten Zugriff zu schützen. hyperCMS ist
jedoch nicht dafür haftbar, falls jemand sich widerrechtlich Zugang
verschafft.
(4) Der Geschäftspartner verpflichtet sich, alle
datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und auf die Beachtung derselben
durch seiner Sphäre zuzurechnende Personen (Geschäftskunden, User seiner Webpage
etc) zu achten. Soweit datenschutzrechtliche Genehmigungen erforderlich sind,
wird er diese selbständig einholen. Er hält hyperCMS diesbezüglich schad- und
klaglos.
(5) Jede Haftung von hyperCMS aus oder im Zusammenhang mit
widerrechtlichen Eingriffen, der Verbreitung von Viren oder sonstigen
Schädigungen aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der von hyperCMS
eingeräumten Zugangsmöglichkeiten und Leistungen ebenso wie aus einer Löschung
von Daten etc (V. Abs 1) ist ausgeschlossen.
VI. Nutzung
(1) Die
Nutzung der von hyperCMS zur Verfügung gestellten Leistungen ist auf den
direkten Geschäftspartner beschränkt. Eine Nutzung durch weitere Personen ist
ausdrücklich untersagt.
(2) hyperCMS ist zur Kontrolle sämtlicher Inhalte
der angebotenen Seiten berechtigt aber nicht verpflichtet. Sofern die Inhalte
der Seiten der Geschäftspolitik von hyperCMS sowie allgemeingültigen Maßstäben
von Ethik und Moral widersprechen, ist hyperCMS berechtigt aber nicht
verpflichtet, diese Inhalte zu löschen. Dies gilt auch bei einem Verstoß gegen
Gesetze, Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit und einer
Gefährdung der Sittlichkeit. Der durch diese Löschung entstehende Aufwand und
die damit verbundenen Kosten sind vom Geschäftspartner zu tragen.
(3)
Technische Störungen, die durch den Geschäftspartner verursacht werden, können
auf Kosten des Geschäftspartners behoben werden.
(4) Der Geschäftspartner
ist verpflichtet, eine mißbräuchliche Verwendung der Dienste zu unterlassen und
zu unterbinden. Insbesondere jede Tätigkeit, die die öffentliche Ordnung und
Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährden, oder die gegen Gesetze verstößt, ist
untersagt.
(5) Der Geschäftspartner ist verpflichtet, geschäftsunfähigen
Personen den Zugang zu den jeweiligen Inhalten des zur Verfügung gestellten
Webspace nicht oder nur unter Aufsicht der jeweiligen gesetzlichen Vertreter zu
gewähren. Eine unbefugte Nutzung des Inhaltes durch Dritte hat durch angemessene
Maßnahmen unterbunden zu werden.
(6) Hinsichtlich aller Ansprüche, die
sich aus der Nichteinhaltung der Verpflichtungen durch den Geschäftspartner
ergeben, ist hyperCMS schad- und klaglos zu halten.
VII. Gewährleistung,
Haftung
(1) hyperCMS stellt seine Leistungen nach dem jeweiligen
wirtschaftlich sinnvollen Stand der Technik zur Verfügung. Aufgrund der Eigenart
der IT-Branche ist eine ständige und fehlerfreie Verfügbarkeit der Leistungen
nicht möglich. Bei bloß vorübergehender Leistungsstörungen bis zu einer Dauer
von 72 Stunden ab schriftlicher Verständigung von hyperCMS durch den
Geschäftspartner besteht kein Anspruch des Geschäftspartners welcher Art auch
immer. Bei länger als 72 Stunden andauernden Leistungsstörungen werden die
Ausfallszeiten in Form von Entgeltgutschriften abgegolten, die maximal die Höhe
eines Quartalsentgeltes erreichen können. Im Falle von Leistungsstörungen
infolge schadhafter oder fehlerhafter Hard- oder Software, die nicht von
hyperCMS stammt, ist jede Verantwortung durch hyperCMS ausgeschlossen. Jeder
Anspruch des Geschäftspartners oder Dritter, insbesondere auf Gewährleistung
oder Haftung, die über die genannten Entgeltgutschriften hinausgehen, ist
ausgeschlossen. Insbesondere findet keine Haftung von hyperCMS für Schäden aus
oder im Zusammenhang mit der Benutzung der zur Verfügung gestellten Leistungen
statt. Jede Haftung für Folgeschäden ist gleichfalls ausgeschlossen. Der
Geschäftspartner hat hyperCMS hinsichtlich allfälliger Ansprüche Dritter schad-
und klaglos zu halten.
(2) Die Beweislast für einen Verstoß von hyperCMS
trifft den Geschäftspartner. Eine allfällige Haftung - soweit sie im Einzelfall
nicht ausdrücklich schriftlich übernommen wurde - tritt nur bei grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz von hyperCMS ein. Allfällige Ansprüche durch den
Geschäftspartner sind innerhalb von sechs Monaten (unabhängig von Kenntnis von
Schaden und Schädiger) geltend zu machen.
(3) Soweit ein Mangel auftritt,
der nicht (etwa aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung) durch obige
Entgeltgutschriften abgegolten wird, kann hyperCMS den Mangel nach Wahl durch
Verbesserung oder Austausch innerhalb angemessener Frist beheben. Wandlung und
Preisminderung durch den Geschäftspartner sind ausgeschlossen. Die
Haftungsausschlüsse nach VII. Abs 1 gelten jedenfalls.
(4) Eine Haftung
von hyperCMS für Inhalte, Datenbestände, wie überhaupt jedes Verhalten, das aus
oder im Zusammenhang mit Daten, Informationen etc gesetzt wird, ist
ausgeschlossen.
VIII. Zustellungen
Zustellungen durch hyperCMS
an den Geschäftspartner gelten als zugegangen, sofern sie an die jeweils zuletzt
schriftlich bekanntgegebene Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse oder
technisch ähnliche Vorrichtung (zB SMS) gerichtet wurden. Die rechtzeitige
Postaufgabe wahrt die Frist.
IX. Konkurs, Ausgleichsverfahren
etc
Wird über das Vermögen des Geschäftspartners ein Konkurs- oder
Ausgleichsverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines derartigen oder ähnlichen
Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen, erfolgt bei
Dauerschuldverhältnissen eine sofortige Auflösung des Vertragsverhältnisses.
Jedenfalls ist hyperCMS berechtigt, eine Vertragsstrafe gemäß Punkt III. Abs 5
dieser AGB zu verrechnen. Sämtliche Forderungen von hyperCMS werden unverzüglich
fällig. Ein Anspruch des Vertragspartners oder des Masseverwalters auf
Erbringung weiterer Leistungen durch hyperCMS erlischt. Selbiges gilt im Fall
der Einleitung eines Reorganisationsverfahrens oder sonstiger ähnlicher
insolvenzrechtlicher Schritte.
X. Sonstiges
(1) Der
Geschäftspartner erteilt seine ausdrückliche Einwilligung, durch hyperCMS in das
öffentlich zugängliche Benutzerverzeichnis aufgenommen zu werden.
(2)
Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Ebenso müssen alle das Vertragsverhältnis
betreffenden Erklärungen schriftlich erfolgen.
(3) Sollten Bestimmungen
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar
sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit
aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit,
Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer dieser Bestimmungen gilt eine dieser
Bestimmungen im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommende und nicht
unwirksame, ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung als vereinbart.
(4)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen materiellem österreichischem
Recht. Selbiges gilt für jede von hyperCMS abgeschlossene Vereinbarung oder
Erklärung, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich das Gegenteil vereinbart
wurde. Ausgenommen von dieser Geltungsvereinbarung sind allfällige
Verweisungsnormen des österreichischen Rechts auf ausländisches Recht ebenso wie
das UN-Kaufrecht; diese kommen nicht zur Anwendung.
(5) Für sämtliche
Streitigkeit aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, ebenso wie ihrem
Zustandekommen oder ihrer Wirksamkeit, insbesondere auch der Wirksamkeit und dem
Zustandekommen dieser Gerichtstandsvereinbarung vereinbaren die Vertragsparteien
die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für
Wien-Innere Stadt.
(6) Zahlungs- und Erfüllungsort ist Wien.
(7)
Der Geschäftspartner erklärt, Unternehmer im Sinne des KSchG zu sein. Er haftet
gegenüber hyperCMS für die Unrichtigkeit dieser Angabe. Soweit diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ohne Zutun des Geschäftspartners oder seiner Sphäre
zuzurechnenden Personen einem Vertragsverhältnis mit einem Konsumenten zugrunde
gelegt werden, gelten die Regelungen nur nach Maßgabe des KSchG.
(8)
Soweit zulässig, gehen sämtliche Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang
mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der diesen zugrundeliegenden
Vertragsbestimmungen auf Rechtsnachfolger über. Jede Rechtsnachfolge von seiten
des Geschäftspartners bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von
hyperCMS.
(9) Rechte und Pflichten aus diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen oder der diesen zugrundeliegenden Vertragsvereinbarung
gelten für mehrere Geschäftspartner zur ungeteilten Hand, wobei nach Wahl von
hyperCMS die Inanspruchnahme aller oder einzelner erfolgen
kann.
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